Compliance Management am INCOM

Das Wort Compliance (englisch Befolgung) bezeichnet die Einhaltung von Vorgaben, Verhaltensmaßregeln, Gesetzen und Richtlinien. Somit ist

Compliance gleichzusetzen mit Konformität zu den gesetzten Vorgaben.


Wir betrachten Compliance und das Management von Compliance im Lehr- und Forschungsbetrieb vor allem unter zwei Aspekten:

  • Einhalten der Rahmenbedingungen zur Neuordnung der Hochschullandschaft mit Bachelor- und Masterstudiengänge (Compliance der Bologna Vorgaben, der Vorgaben der deutschen Kultusminister-Konferenz und der Vorgaben der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung).
  • Gewährleistung einer umfassenden Compliance durch die Akademisierung der Gesundheitsberufe

In diesem Zusammenhang haben wir als eines der ersten Hochschulinstitute überhaupt ein Compliance Managementsystem entwickelt und wenden dies zur Sicherstellung der Qualität in Lehre und Forschung kontinuierlich in folgenden Bereichen an und überprüfen die Befolgung der Vorgaben:

  • Employability - Klare und arbeitsmarktorientierte Ausrichtung der Studiengänge
  • Ermöglichung individueller Studienwege und Qualifikationsprofile
  • Kompetenzausrichtung der Studiengänge
  • Internationalität und internationale Anerkennung, international vergleichbarer Abschluss (Diploma Supplement)
  • Einflussmöglichkeiten für Studierende
  • Anwendung des Leistungspunktesystems, des European Credit Transfer System (ECTS)
  • Förderung der Mobilität der Studierenden
  • Möglichkeit der Anrechnung außerhochschulischer Leistungen
  • Gewährleistung der Studierbarkeit des Lehrangebots
  • Transparenz bei der Leistungsbewertung studentischer Leistungen
  • Gültigkeit, Sicherheit und ständige Zugänglichkeit der Prüfungsordnung 
  • Umsetzung der Mentorenprinzipien
  • Schwerpunktsetzung auf seminaristische Lehrveranstaltungen 
  • Leistungskontrolle der Lehre und Forschung
  • Kontinuierliche Evaluation von Lehrleistung durch die Studierenden
  • Nationale und Europäische Gesetzeskonformität (Heilberufegesetzgebung)

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